Infos | Kosten
Honorar & Erstattung
Gestalttherapie wird in Deutschland – anders als in vielen anderen EU-Ländern – aktuell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Je nach Ihrem Status gibt es zwei Wege der Abrechnung:
1. Private Kassen & Zusatzversicherungen
Für Privatversicherte oder Personen mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme.
- Vorteil: Je nach Tarif werden Kosten ganz oder teilweise erstattet.
- Wichtig: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgedeckt sind.
2. Vorteile für Selbstzahlung
Viele Klient*innen tragen die Honorare bewusst selbst, um keine Erstattung zu beantragen.
- Diskretion: Als Selbstzahler entscheiden Sie allein über die Weitergabe Ihrer Daten – ein wichtiger Punkt bei bevorstehender Verbeamtung oder dem Abschluss von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen.
- Unbürokratisch: Keine Gutachterverfahren oder Genehmigungen notwendig. Dauer und Frequenz der Sitzungen gestalten wir flexibel.
- Zeit: Keine monatelangen Wartezeiten wie bei kassenärztlichen Therapieplätzen üblich.
Steuerlicher Hinweis
Honorare für Psychotherapie sind meist als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar. Berufsbezogenes Coaching oder Supervision gelten für Selbstständige oft als Betriebsausgaben. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Hinweis zum Honorar
Therapie sollte nicht an finanziellen Hürden scheitern. In einer angespannten finanziellen Lage biete ich nach Absprache ein ermäßigtes Honorar an.
- Honorare
- Vorgespräch 50 Euro/ 30 – 50 Min.
- Folgetermin 95 Euro/ 50 Min.
- 140 Euro/ 75 Min.
- 140 Euro/ 75 Min.
- 95 Euro/ 50 Min.
- Einzel-Supervision 95 Euro/ 50 Min.
- Gruppen-Supervision 200 Euro/ 90 Min.
- nach Absprache
Praxis für Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz) & Paartherapie Arne Fahsig