Infos | Kosten

Versicherung / private Zusatzversicherung

Gestalttherapie wird in Deutschland – anders als in vielen anderen EU-Ländern – nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und muss daher privat finanziert werden.

Im Rahmen meiner Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie besteht die Möglichkeit, Kosten ganz oder teilweise über private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen abzurechnen. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf dazu an – eine Klärung im Vorfeld mit Ihrer Versicherung wird empfohlen.

Vorteile als Selbstzahler*in

  • Es erfolgt kein Eintrag in die Unterlagen der gesetzlichen Krankenkasse, da keine Abrechnung über diese erfolgt. Das kann in bestimmten Lebenssituationen – z. B. bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder beim Abschluss bestimmter Versicherungen – von Vorteil sein.
  • Es ist keine ärztliche Diagnose oder „seelische Erkrankung“ notwendig, um eine Beratung oder Therapie zu beginnen.
  • Die Dauer der Therapie kann frei und individuell gestaltet werden – ohne starre Kontingente oder Genehmigungsverfahren.
  • In der Regel ist ein zeitnaher Beginn möglich – ohne lange Wartezeiten.

Steuerliche Hinweise

  • Heilpraktikerleistungen auf dem Gebiet der Psychotherapie können ggf. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem Finanzamt.
  • Selbstständige und Freiberufler*innen können Coaching- oder Supervisionssitzungen, sofern sie berufsbezogen sind, in der Regel als Betriebsausgaben absetzen.
  • Vorgespräch kostenlos
  • Folgetermin 90 Euro/ 50 Min.
  • 130 Euro/ 75 Min.
  • 90 Euro/ 50 Min.
  • Einzel-Supervision 90 Euro/ 50 Min.
  • Gruppen-Supervision 200 Euro/ 90 Min.
  • nach Absprache